03 · Internationales Handels- und Steuerrecht
Ihre Ausgangslage
Wer über Landesgrenzen handelt, hat es mit mehreren Rechtsordnungen und Steuersystemen zugleich zu tun.
Für wen
Unternehmen und Privatpersonen mit internationalen Handelsgeschäften.
Vorgehen
Waren, Leistungen, Länder, Zahlungswege.
anwendbares Recht, Gerichtsstand, Lieferbedingungen.
im internationalen Wirtschaftsverkehr einordnen.
Häufige Fragen
Die Kanzlei berät nur nach vorheriger Terminvereinbarung, telefonisch oder über das Formular. Im Erstgespräch schildern Sie den Sachverhalt, wir prüfen Unterlagen und Fristen und zeigen Ihnen die Wege. Bevor wir tätig werden, wissen Sie, was es kostet.
Bringen Sie Ihren Personalausweis sowie alle Schreiben zur Sache, nach Datum geordnet, mit. Für Handels- und Steuerfragen zusätzlich Verträge mit Geschäftspartnern, Rechnungen und Lieferpapiere sowie Schreiben des Finanzamts. Die vollständige Liste für jedes Rechtsgebiet steht auf der Startseite unter „Was nehme ich zum Termin mit?“.
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer schriftlichen Vereinbarung. Für eine erste Beratung von Verbrauchern sieht das Gesetz eine gesetzliche Obergrenze vor. Sie erfahren die Kosten vor Beginn der Tätigkeit.
Andere Rechtsgebiete
Kurzanfrage
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