Beratung nur mit vorheriger Terminvereinbarung

02 · Strafrecht

Strafrecht in Berlin. Verteidigung ab der ersten Vernehmung.

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ErreichbarMo–Fr 8–16 Uhr · nach Vereinbarung

Ihre Ausgangslage

Eine Vorladung, eine Durchsuchung, ein Strafbefehl. Ein Strafverfahren trifft Sie persönlich und oft auch beruflich.

Langer, leerer Flur mit Bogenfenstern, Holzbänken und Terrazzoboden im Sonnenlicht

Für wen

Auch für Opfer: Wurden Sie selbst Opfer einer Straftat, vertreten wir Ihre Interessen im Verfahren.

Gut zu wissenAls Beschuldigter müssen Sie bei der Polizei keine Aussage zur Sache machen.

Vorgehen

So gehen wir vor.

Akteneinsicht

Wir lesen, was die Ermittler wissen, bevor Sie etwas sagen.

Strategie

Schweigen, Stellungnahme oder Verständigung, abgestimmt auf Ihre Lage.

Vertretung in allen Phasen

von der polizeilichen Vernehmung bis zur Hauptverhandlung.

Häufige Fragen

Wie läuft der erste Kontakt ab?

Die Kanzlei berät nur nach vorheriger Terminvereinbarung, telefonisch oder über das Formular. Im Erstgespräch schildern Sie den Sachverhalt, wir prüfen Unterlagen und Fristen und zeigen Ihnen die Wege. Bevor wir tätig werden, wissen Sie, was es kostet.

Was sollte ich zum Termin mitbringen?

Bringen Sie Ihren Personalausweis sowie alle Schreiben zur Sache, nach Datum geordnet, mit. Im Strafrecht zusätzlich die Vorladung, den Anhörungsbogen oder den Strafbefehl, jeweils mit dem Briefumschlag, sowie alle Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht. Die vollständige Liste für jedes Rechtsgebiet steht auf der Startseite unter „Was nehme ich zum Termin mit?“.

Muss ich bei der Polizei eine Aussage machen?

Als Beschuldigter müssen Sie bei der Polizei keine Aussage zur Sache machen. Nehmen Sie einen Vernehmungstermin nicht ohne vorherige Rücksprache mit einem Anwalt wahr.

Andere Rechtsgebiete

Kurzanfrage

Termin anfragen: Strafrecht.

Nennen Sie uns Ihre Kontaktdaten, wir rufen Sie zur Abstimmung zurück.

Bitte schildern Sie über dieses Formular noch keine vertraulichen Einzelheiten. Ein Mandat entsteht erst durch ausdrückliche Vereinbarung, nicht durch das Absenden.

Die Kanzlei meldet sich zur Terminabstimmung bei Ihnen.

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