02 · Strafrecht
Ihre Ausgangslage
Eine Vorladung, eine Durchsuchung, ein Strafbefehl. Ein Strafverfahren trifft Sie persönlich und oft auch beruflich.
Für wen
Auch für Opfer: Wurden Sie selbst Opfer einer Straftat, vertreten wir Ihre Interessen im Verfahren.
Vorgehen
Wir lesen, was die Ermittler wissen, bevor Sie etwas sagen.
Schweigen, Stellungnahme oder Verständigung, abgestimmt auf Ihre Lage.
von der polizeilichen Vernehmung bis zur Hauptverhandlung.
Häufige Fragen
Die Kanzlei berät nur nach vorheriger Terminvereinbarung, telefonisch oder über das Formular. Im Erstgespräch schildern Sie den Sachverhalt, wir prüfen Unterlagen und Fristen und zeigen Ihnen die Wege. Bevor wir tätig werden, wissen Sie, was es kostet.
Bringen Sie Ihren Personalausweis sowie alle Schreiben zur Sache, nach Datum geordnet, mit. Im Strafrecht zusätzlich die Vorladung, den Anhörungsbogen oder den Strafbefehl, jeweils mit dem Briefumschlag, sowie alle Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht. Die vollständige Liste für jedes Rechtsgebiet steht auf der Startseite unter „Was nehme ich zum Termin mit?“.
Als Beschuldigter müssen Sie bei der Polizei keine Aussage zur Sache machen. Nehmen Sie einen Vernehmungstermin nicht ohne vorherige Rücksprache mit einem Anwalt wahr.
Andere Rechtsgebiete
Kurzanfrage
Nennen Sie uns Ihre Kontaktdaten, wir rufen Sie zur Abstimmung zurück.